Biodiversität: Schutz der biologischen Vielfalt
Die wesentlichen auf unserem Planeten zur Verfügung stehenden Güter und Dienstleistungen hängen von der Vielfalt und Variabilität von Genen, Arten, Populationen und Ökosystemen ab. Die biologischen Ressourcen ernähren und kleiden uns, gewähren uns Obdach und liefern uns Arzneimittel und geistige Nahrung. (http://www.agenda21-treffpunkt.de).
Weltweite Abnahme der Artenvielfalt
Seit Jahrzehnten nimmt die weltweite Artenvielfalt ab, vor allem bedingt durch menschliches Handeln. Die schnell voranschreitende Abholzung der tropischen Regenwälder und des weltweiten Waldbestandes insgesamt nimmt vielen Tierarten ihren natürlichen Lebensraum. Weiterhin hat der Klimawandel einen entscheidenden Anteil an dem Verlust der Artenvielfalt, wie am Beispiel des Eisbären deutlich wird, weil ihm sein Lebensraum buchstäblich unter den Füßen wegschmilzt (Worldwatch Institute: Zur Lage der Welt 2009, S. 93). Der Rückgang des Sommereises in der Arktis und die Versauerung der Meere infolge steigender Kohlendioxidkonzentrationen in der Atmosphäre sind zwei dramatische Veränderungen, die schon jetzt viele Arten bedrohen.
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD)
Auf diesem Hintergrund beruht das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (engl. Convention on biological diversity, CBD) - ein Ergebnis der Konferenz von Rio de Janeiro 1992. Die Konvention über Biologische Vielfalt verfolgt 3 Ziele:
1. Erhalt der Biologischen Vielfalt
2. nachhaltige Nutzung der Biologischen Vielfalt
3. gerechte Verteilung der Vorteile aus der Nutzung der Biologischen Vielfalt, insbesondere der genetischen Ressourcen.
Diese Ziele bezogen sich auf alle drei Ebenen der Biodiversität: die Vielfalt auf der Ebene der Ökosysteme, auf der Ebene der Artenvielfalt und der genetischen Ebene (Vielfalt innerhalb der Arten) und damit auf das gesamte nicht-menschliche Leben.
Die nachhaltige Nutzung der Biologisches Vielfalt beinhaltet, das auch auf von Menschen genutzten Flächen ähnlich wie in der Forstwirtschaft nicht mehr Ressourcen verbraucht werden sollen, als sich natürlicherweise wieder generieren. Die CBD geht davon aus, dass die Nutzung der genetischen Ressourcen für das Ursprungsland einen Anreiz bieten kann, seine Ressourcen zu schützen. Daher verlangt sie vom Land, dem die Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, dass es die Vorteile der Nutzung mit dem Ursprungsland zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen sowie ausgewogen und gerecht teilt.
Konkretisierung und Umsetzung
In dem Rahmenabkommen wurde ein generell gehaltener Vertragstext beschlossen, der in der Folge auf Vertragsstaatenkonferenzen konkretisiert wurde. Mit der von der World Conservation Union (IUWC) ins Leben gerufenen Initiative Countdown 2010 soll an die Vereinbarungen erinnert und deren Umsetzung sicher gestellt werden.
Eine Zwischenbilanz vor Johannesburg 2002
Das World Conservation Monitoring Centre des UN-Umweltprogramms (UNEP- WCMC) machte vor dem Weltgipfel in Johannesburg mit einem umfassenden Welt-Atlas für Biodiversität auf den raschen weltweiten Artenverlust aufmerksam und verwies vor allem auf den negativen Einfluss des Menschen. So seien in den vergangenen 150 Jahren knapp 47 Prozent der weltweiten Landflächen direkt vom Menschen verändert worden, etwa durch Landwirtschaft, Plantagen und Städtebau (Vista Verde). Eine Bilanz der Halbherzigkeit, so lautete entsprechend die Einschätzung nach 10 Jahren Rio auf dem Weltgipfel 2002 in Johannesburg. Seit Rio hat sich das Artensterben noch beschleunigt: Jedes Jahr verschwinden nach Schätzungen von Experten 10.000 bis 30.000 Arten, von denen die meisten nicht einmal bekannt oder registriert sind. (Taz-Report Bilanz der Halbherzigkeiten, Januar 2002). Ursache ist vor allem, dass die Zerstörung des Waldes in dieser Zeit nicht gestoppt werden konnte. Im Gegenteil: Vier Prozent des weltweiten Waldes wurden in diesem Jahrzehnt gerodet.
Alte und neue Lösungsansätze
Um die ersten beiden Ziele der Konvention, den Erhalt der Artenvielfalt und die nachhaltige Nutzung, zu erreichen, wird auf altbewährte Instrumente gesetzt, wie die Einrichtung von Schutzgebieten sowie das Nachhaltigkeitsprinzip. Das dritte Ziel eines gerechten Vorteilsausgleich (Access and benefit sharing, ABS verlinken auf die ABS Informationsplattform) ist ein relativ neues Instrument, das vor allem ärmeren Ländern einen finanziellen Anreiz zum Artenschutz geben soll. Das nationale Souveränitätsrecht der Staaten über ihre genetischen Ressourcen wird bekräftigt. Die Ressourcenstaaten werden aber aufgefordert, einen möglichst leichten Zugang (Access) zu genetischen Ressourcen durch andere Vertragsstaaten zu gewähren. Dabei ist eine Beteiligung am Nutzen (Benefit), der sich durch die Verwendung der Ressource ergibt, die unmittelbare Folge des Zugangs.
Starkes Vertragswerk - schwierige Umsetzung
Gemessen an der Anzahl der Vertragsparteien gehört das CBD mit 191 Parteien zu den stärksten internationalen Abkommen. Bei der Umsetzung gibt es jedoch erheblich Schwierigkeiten, weil die Parteien dazu zwar völkerrechtlich gebunden, aber nicht gezwungen sind. Nationale Strategien fehlen dementsprechend noch immer in vielen Ländern. Die USA hat die Konvention zwar gezeichnet, aber nicht ratifiziert. Damit können sie mitverhandeln, sind aber nicht zur Umsetzung verpflichetet.
Das Cartagena-Protokoll
Fragen der biologischen Sicherheit, die durch die moderne Biotechnologie und die Veränderungen von Organismen entstehen, werden darüberhinaus in dem Cartagena-Protokoll, einem Nebenabkommen der Konvention, geregelt. Ziel des Protokolls ist es, die biologische Vielfalt vor möglichen Risiken durch lebende modifizierte Organismen (Genetically Modified Organisms -GMO) zu schützen, wie sie durch die Gentechnik hervorgebracht werden. Auch die Ein- bzw. Ausfuhr von Produkten, die GMOs enthalten wie Mais und Soja, sollte geregelt bzw. klare Kennzeichnungen vereinbart werden. Der innerstaatliche Umgang allerdings bleibt unberührt, dieser unterliegt ausschließlich nationalen Gesetzen. Darüberhinaus haben nicht alle CBD- Staaten das Protokoll unterschrieben.
Zum Weiterlesen:
Taz-Report: Bilanz der Halbherzigkeiten Eine Zwischenbilanz der Weltkonferenz in Rio 1992
Agenda 21: Das Abschluß-Dokument der Rio-Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung, Rio de Janeiro 1992 in vollem Wortlaut
Forum Umwelt & Entwicklung 2002: Zwischen Schutz und Nutzung 10 Jahre Konvention über Biologische Vielfalt
Welt-Atlas für Biodiversität vorgestellt - rascher Artenverlust, UNEP: 02.08.2002
Ein Special zum Thema Artenvielfalt der Landeszentrale für politische Bildung, das die Begriffsabgrenzung-Biodiversität und Artenvielfalt aufgreift, Ursachen für den Artenverlust, zeigt Fotos der bedrohten Arten und vieles mehr. Einschließlich eines Artikels zum Thema Lösungsansätze zum Erhalt der Artenvielfalt von Friedrich Wulf vom 04.02.2009
ABS- Informationsplattform Bundesamt für Naturschutz 2007 Abkommen über die biologische Vielfalt: Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich Access and Benefit Sharing (ABS)
Hässliche Tiere sind arm dran: Regelmäßig gibt es Erfolgsmeldungen zum Schutz der schönen beliebten Tiere wie der Seeadler, Bär oder Panda-Bär Aushängeschilder des Artenschutzes. Die unansehnlichen und langweiligen sterben unbemerkt aus - ganz gleich, wie hoch ihre ökologische Bedeutung sein mag. Süddeutsche.de, 29.08.2008
