Der vorliegende "Umweltbericht 1996" hat gezeigt, daß die
traditionellen Handlungsbereiche des Umweltschutzes mit unverändertem
Gewicht fortbestehen und daß in diesen Bereichen umfangreiche
Sachaufgaben erfüllt worden sind und auch künftig noch zu
erfüllen sein werden. Neue Sachaufgaben wie die Gentechnik und neue
rechtliche Instrumente wie die Umweltverträglichkeitsprüfung oder das
Öko-Audit sind hinzugetreten. Gerade die neueren rechtlichen Instrumente,
zu denen die Europäische Union den maßgeblichen Impuls gegeben hat,
zeigen in sich bereits eine Ausweitung über die traditionellen
Handlungsformen und Gegenstandsbereiche hinaus: Eine
Umweltverträglichkeitsprüfung läßt sich nicht mehr allein
nur an einem einzigen Umweltmedium festmachen und das Konzept des
Öko-Audit will als ökonomisch wirksames Instrument die Verantwortung
für die Einhaltung umweltrechtlicher Normen auf die Selbstverantwortung
der Wirtschaft hin verlagern und damit in einen anderen Beziehungszusammenhang
stellen. Im Naturschutz wird deutlich, daß die herkömmliche
Unterschutzstellung selbstverständlich ihre Funktion behält,
daß aber die Einbeziehung des Naturschutzes in die gesamte
Flächennutzung eine erst noch für die Zukunft zu leistende Aufgabe
ist. Verkehrswesen und Energiewirtschaft sind längst in ihrer
maßgeblichen Bedeutung für die Umweltqualität erkannt.
Sollen alle diese Aufgaben in der Zukunft bewältigt werden, bedarf es der
Kombination vielfältiger politischer, rechtlicher und ökonomischer
Instrumente, bedarf es der Koordination der verschiedenen Sektoren und
unterschiedlicher Verantwortungsträger, bedarf es insgesamt eines
vernetzten Denkens und Handelns: eine integrierte Umweltpolitik ist Aufgabe der
Zu-kunft.