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167 kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz sind in Sachen
Lokale Agenda 21 aktiv. Das zeigt die jüngste Umfrage der Landeszentrale
für Umweltaufklärung. Nach dem derzeitigen Umfrage-Ergebnis
gibt es Agenda-21-Prozesse in 22 der 24 Landkreise, in 9 der 12 kreisfreien
Städte, in 23 von 37 verbandsfreien Gemeinden und in 65 der 163 Verbandsgemeinden.
Von 48 Ortsgemeinden sind der LZU Agenda-Aktivitäten bekannt. Einen
parlamentarischen Agenda-Beschluss haben bisher 13 Kreise, 8 kreisfreie
Städte, 17 verbandsfreie Gemeinden und 40 Verbandsgemeinden gefasst.
Von Ortsgemeinden wurden 28 Beschlüsse ge- meldet. Neun rheinland-pfälzische
Kommen haben bereits eine Agenda 21, also einen fertigen Plan ausgearbeitet
und beschlossen, den es jetzt umzusetzen gilt.
In welche
Bereiche lokale Agenda-21-Prozesse hineinwirken können, hat beispielhaft
eine Fachtagung gezeigt, die gemeinsam vom Landesamt für Umweltschutz
und Gewerbeaufsicht, der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften
Speyer sowie der Landeszentrale für Umweltaufklärung zum Thema
"Partizipation und Landschaftsplanung im Kontext der Lokalen Agenda
21" veranstaltet wurde.
Landschaftsplanung
bietet Raum für Kreativität. Zwar findet die kommunale Landschaftsplanung
ihre rechtlichen Grundlagen in den einschlägigen Bundes- und Landesnaturschutzgesetzen.
Ihre Ausgestaltung jedoch ist entscheidend vom Willen der Gemeinderäte
und -verwaltungen sowie der jeweiligen Planungs- und Beteiligungspraxis
abhängig. Das ist eine der wesentlichen Botschaften der Tagung.
Landschaftsplanung
und Naturschutz müssten sich künftig mehr auf Prozesse und umsetzungsorientierte
Projekte konzentrieren, um Erfolg zu haben. Die Zusammenführung verschiedener
Interessen werde immer mehr zu einer interdisziplinären Aufgabe,
zu deren Bewältigung Bürgerinnen und Bürger, verschiedene
Landnutzer, Fachverwaltungen und Fachleute unterschiedlicher Richtungen
einzubinden seien. Hier sahen die Teilnehmer die Verbindung zur Lokalen
Agenda 21.
In Pilotprojekten,
die während der Tagung vorgestellt wurden, hatte sich eine Verknüpfung
der Landschaftsplanung mit lokalen Agenda-21-Aktivitäten als sinnvoll
erwiesen. Landschaftsplanung und Agenda-Prozesse bieten Entscheidungsgrundlagen
für die politische Arbeit und das Verwaltungshandeln in der Gemeinde.
Sie stellen ökologisch und gestalterisch vertretbare Konzeptionen
für nachhaltige Gemeindeentwicklungen zur Diskussion? so die Erkenntnis
der an der Fachtagung Beteiligten. Die Einbeziehung der Bürger in
die Diskussionen und Planungen setze allerdings gegenseitiges Verständnis
bei amtlich und ehrenamtlich Aktiven voraus. Die Bürger müssten
wissen, dass sie Beratungs-, aber keine Entscheidungsfunktion haben. Den
Entscheidern solle klar sein, dass Partizipation kein Feigenblatt sein
darf, dass ihre Ergebnisse vielmehr in die Abwägungen einfließen
müssen. Aus Erfahrungsberichten wurde deutlich, dass eine frühzeitige
und intensive Beteiligung der Bürger an Planungsprozessen die Akzeptanz
hinsichtlich der Planvorgaben erhöht, andererseits aber auch zu einer
häufigeren Aufnahme von Vorschlägen in den letztlich verbindlichen
Plan führt.

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