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Ein Haushaltsplan
ist eine in die Zukunft gerichtete Buchführung, also eine Gegenüberstellung
von Soll und Haben. Für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel für
ein Jahr, wird festgelegt, für welche Zwecke und Ziele die vorhandenen
und zu erwartenden Geldmittel verwendet werden sollen.
Jede öffentliche
Verwaltung, von der kleinsten Gemeinde bis zur Bundesregierung, ist auf
einen Haushaltsplan angewiesen, um wirtschaften zu können. Ohne einen
solchen Plan könnte kein Minister wissen, wie viele Steuermittel
seinem Ressort zur Verfügung stehen, wie viele Angestellte er beschäftigen
kann oder welche Projekte finanzierbar sind. Wegen der grundlegenden Wichtigkeit
ist es Sache der Parlamente, die Haushaltspläne zu beschließen.
Gleiches gilt für Wirtschaftsunternehmen. Auch sie können ohne
Haushaltsplan nicht arbeiten, und ihn zu beschließen, ist dem jeweils
obersten Gremium - in einer Aktiengesellschaft beispielsweise der Aktionärsversammlung
- vorbehalten. Wer eine Eigentumswohnung besitzt und daher Mitglied einer
Eigentümergemeinschaft ist, kennt die jährlich wiederkehrende
Prozedur, den vom Hausverwalter vorgeschlagenen Haushalts- oder Wirtschaftsplan
zu beschließen.
Mit gutem
Grund sprechen wir auch vom Naturhaushalt. Die Begriffe "Ökonomie"
und "Ökologie" sind eng verwandt, zeigen aber auch einen
Unterschied: "Ökonomie", zusammen gesetzt aus den griechischen
Wörtern "oikos" (Haus) und "nomos" (Gesetz),
lässt sich mit Haushalts-Gesetzmäßigkeit übersetzen.
Das griechische Wort "logos", das in "Ökologie"
steckt, ist nicht exakt übersetzbar. Der deutsche Begriff "Logik"
geht ebenso darauf zurück wie der Wortteil "logie", etwa
in "Biologie". Der Naturhaushalt unterliegt einer eigenen Art
von Gesetzmäßigkeit; hier passt alles logisch zusammen, aber
wir können das Ganzheitliche nicht mit ausformulierten Gesetzen oder
gar Zahlen erfassen.
Dies hat
der Internationale Rat der Städte und Gemeinden für Umweltfragen
(ICLEI) berücksichtigt, als er den Vorschlag unterbreitete, die Kommunen
sollten auch im Umweltschutz mit Haushaltsplänen arbeiten. Das von
ICLEI entwickelte Konzept mit dem Namen "ökoBudget" versucht
nicht, die Umweltbelastungen, den Umweltverbrauch in Geldeinheiten umzurechen,
stellt aber dennoch Soll und Haben als Plan gegenüber. Auf der Haben-Seite
steht das vorhandene Naturkapital beispielsweise in Form von Artenvielfalt,
Wassergüte, sauberer Luft oder Rohstoffen. Die Ziele und Vorhaben
einer Gemeinde lassen sich dem Guthaben gegenüberstellen. Dadurch
ist zu ermitteln, wie weit etwa ein Bauprojekt das Naturkapital verringern
würde, aber auch, welche Maßnahmen eingeleitet werden sollten,
um das Guthaben zu erhalten. ICLEI sieht hierin die Möglichkeit,
eine Lokale Agenda 21 zu ergänzen, indem sie bewertet, konkretisiert
und verbindlich gemacht wird.
In einem
vierjährigen Pilotprojekt haben die Städte Dresden, Heidelberg
und Bielefeld sowie der Landkreis Nordhausen in Thüringen gezeigt,
dass ökoBudget den Anforderungen der Praxis entspricht. Die LZU leistet
einen Beitrag zur weiteren Erprobung des Konzepts. Mit Modellprojekten
in Mainz und Kaiserslautern will sie im Praxistest herausfinden lassen,
wie weit ökoBudget rheinland-pfälzischen Rahmenbedingungen entspricht
und in welchem Umfang das Konzept konkretisiert und angepasst werden muss.
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